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Der Unterschied zwischen Psychologe — Psychiater — Psychotherapeut

Da es den meisten Menschen schwer fällt, diese Berufsgruppen voneinander zu unterscheiden, finden Sie im Folgenden eine kurze Beschreibung dazu. Jede dieser Berufsgruppen deckt einen eigenen Bereich der Behandlung psychischer Erkrankungen ab, wobei in manchen Bereichen auch Überschneidungen möglich sind.

PsychologInnen
Zur Führung der Berufsbezeichnung "Psychologe" oder "Psychologin" ist berechtigt, wer das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen hat. Innerhalb des Studiums gibt es vielfältige Bereiche (z.B. Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Neuropsychologie, Sportpsychologie, Wirtschaftspsychologie, Rechtspsychologie, Schulpsychologie u. v. m.), anhand derer man einen persönlichen Schwerpunkt setzen kann. AbsolventInnen des Psychologiestudiums, die die Zusatzausbildung des Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen nicht abgeschlossen haben, ist es laut Psychologengesetz nicht erlaubt, selbständig psychisch kranke Menschen zu untersuchen oder zu behandeln.

Klinische PsychologInnen
In Österreich ist die Ausbildung zum Klinischen Psychologen gesetzlich genau geregelt. Diese kann nur von Personen absolviert werden, welche das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen haben. Die postgraduelle Ausbildung umfasst einen über ca. 1 bis 2 Jahre dauernden theoretischen und praktischen Teil mit begleitender Supervision. Klinische PsychologInnen können in den oben angeführten Bereichen tätig sein; ihre Aufgabengebiete sind im Speziellen die Diagnostik und die Behandlung sowie Beratung psychischer Störungen:
  • Die klinisch-psychologische Diagnostik umfasst die Untersuchung von Menschen, die unter körperlichen Erkrankungen, bei denen psychische Faktoren eine Rolle spielen, oder unter psychischen Störungen leiden.
  • Die klinisch-psychologische Behandlung beinhaltet neben der Akutbehandlung auch vorbeugende und wiederherstellende Maßnahmen. Das Ziel ist, Krankheiten vorzubeugen, psychische Leidenszustände bzw. psychische Störungen zu lindern oder zu beseitigen sowie kranke Menschen in einer besseren Bewältigung ihrer Krankheit zu unterstützen. Klinische PsychologInnen setzen ihre Behandlung konkret an dem jeweiligen Problem bzw. der jeweiligen Störung an und stützen ihre Vorgangsweise auf sorgfältige Untersuchungen und wissenschaftliche Theorien.
  • Die klinisch-psychologische Beratung umfasst die Bereitstellung von Informationen und Entscheidungshilfen und bei Bedarf die Unterstützung beim Herausfinden und Eingrenzen der wichtigsten Probleme und Anliegen sowie passender Lösungsmöglichkeiten.

Die klinisch-psychologische Beratung und Behandlung kann verschiedene Behandlungsmethoden mit einschließen; meist werden mehrere Methoden kombiniert.
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GesundheitspsychologInnen
Auch die Ausbildung zum Gesundheitspsychologen ist in Österreich gesetzlich genau geregelt; sie kann ebenfalls nur von Personen absolviert werden, welche das Universitätsstudium der Psychologie abgeschlossen haben, und umfasst einen über ca. 1 bis 2 Jahre dauernden theoretischen und praktischen Teil mit begleitender Supervision. GesundheitspsychologInnen beschäftigen sich vor allem mit präventiven Ansätzen zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit, der Verhütung von Krankheiten und im Falle einer bereits eingetretenen Erkrankung auch mit deren Behandlung zur Vorbeugung neuerlicher Krankheiten.
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Facharzt für Psychiatrie und Neurologie (Psychiater)
Psychiater und Neurologen haben die Facharztausbildung in Psychiatrie und Neurologie absolviert und sind somit Ärzte, die sich auf die Diagnostik und Behandlung von psychischen Störungen und Krankheiten spezialisiert haben. Sie sind für die Behandlung mit Medikamenten und Apparaten sowie anderen Methoden und auch für die Überprüfung der Wirkung und Nebenwirkungen der Medikamente zuständig. Das Ärztegesetz regelt alle Einzelheiten. Manche Psychiater haben zusätzlich eine Psychotherapieausbildung absolviert und sind somit auch als Psychotherapeuten tätig.

PsychotherapeutInnen
Die Rahmenbedingungen der Ausbildung sind ebenso gesetzlich geregelt. Diese Ausbildung ist nicht ausschließlich Akademikern (Psychologen, Ärzten, Pädagogen) zugänglich, auch Sozialarbeiter, Krankenschwestern, Kindergärtnerinnen, Lehrer und gelegentlich auch andere Berufsgruppen können diese Ausbildung absolvieren.

Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen und psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen. Das konkrete Ziel einer Psychotherapie ist nicht vorgegeben, sondern wird zu Beginn der Behandlung zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn besprochen. Weiters gibt es kein festgelegtes Schema für den Ablauf einer Psychotherapie. Wie sie verläuft, ist abhängig von der jeweiligen Persönlichkeit und vom Miteinander der/des PsychotherapeutIn und der/des PatientIn. Im Zentrum der psychotherapeutischen Arbeit stehen das Gespräch und der Austausch zwischen PsychotherapeutIn und PatientIn.

PsychotherapeutInnen haben ihre Ausbildung nach den Anforderungen des Bundesministeriums in der Regel in einer, in Ausnahmefällen mehrerer therapeutischer Richtungen absolviert. Sie sind gesetzlich an diese eine Methode gebunden.